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Strom-Hausanschluss
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Die häufigsten Fragen anderer Anwender (FAQ)
Willkommen auf unserem Online-Portal!
Wir heißen auch die Kunden der SWB Stadtwerke Biedenkopf GmbH, der EGF EnergieGesellschaft Frankenberg mbH und der Maintal-Werke GmbH willkommen.
Sie möchten
einen Hausanschluss Strom, Gas oder Wasser (nach Verfügbarkeit) für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus oder
eine Ladeeinrichtung z.B. Wallbox, Ladesäule oder steckerfertiges Gerät (Neue Ladeeinrichtung oder Austausch einer Ladeeinrichtung) oder
eine steckerfertige Mikro-PV-Anlage (bis 800 W) z.B. auf Ihrem Balkon
beantragen?
Den Netzanschluss oder die Ladeeinrichtung können Sie einfach und schnell über dieses Onlineportal beantragen. Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, registrieren Sie sich bitte.
Ablauf: Hausanschluss Strom / Gas / Wasser (nach Verfügbarkeit)
Ablauf: Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeug (z. B. Wallbox)
Ablauf: steckerfertige Mikro-PV-Anlage
1. Beantragung des Hausanschlusses durch Sie
Nach der Anmeldung mit Ihren Benutzerdaten wählen Sie die Schaltfläche "Antrag online erstellen" und "Neuer Netzanschluss Strom / Gas / Wasser (nach Verfügbarkeit)".
Bitte beachten Sie, dass im Bereich Strom nur Hausanschlüsse für 1- oder 2- Familienhäuser angemeldet werden können. Planen Sie einen Hausanschluss (Strom) mit einer elektrischen Anschlussleistung größer 30 kW sprechen Sie sich bitte unbedingt vorher mit Ihrem Installationsunternehmen ab.
Bitte fügen Sie der Anfrage für einen neuen Hausanschluss einen maßstabgerechten Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss bei.
1. Anmeldung der Ladeeinrichtung durch Sie
Wählen Sie die Schaltfläche "Antrag online erstellen" und "Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug".
Bitte beachten Sie, dass pro Hausanschluss nur
eine Ladeeinrichtung mit einer bauartbedingten max. Anschlussleistung bis 12 kW von Ihnen selbst
angemeldet werden kann.
Eine z. B. auf 11 kW reduzierte 22-kW-Wallbox kann nicht von Ihnen angemeldet werden.
Mehrere Ladeeinrichtungen und / oder Ladeeinrichtungen mit größeren Anschlussleistungen bedürfen einer detaillierten Bewertung des Hausanschlusses und Ihrer Zähleranlage und können daher nur von einem Elektroinstallationsunternehmen angemeldet werden..
1. Anmeldung der steckerfertigen Mikro-PV-Anlage
Die Anmeldung einer steckerfertigen Mikro-PV Anlage erfolgt seit dem 01.04.2024 ausschließlich über das Markstammdatenregister
www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf finden Sie auf unserer
Internetseite
PV-Anlagen mit größeren Leistungen können nur von einem Elektroinstallationsunternehmen angemeldet werden.
2. Angebot für Ihren neuen Hausanschluss
Nach Erhalt des Antrags unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für den Netzanschluss. Die Grabenlänge auf dem Grundstück und die benötigte Leistung in Kilowatt (kW) sind die Angebotsgrundlage
2. Bestätigung über den Anschluss der Ladeeinrichtung
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von uns.
3. Ihr Auftrag für den neuen Hausanschluss
Damit wir den Anschluss rechtzeitig herstellen können, senden Sie uns bitte als Auftragsbestätigung beide Ausfertigungen des Netzanschlussvertrages unterschrieben zurück.
Spätestens mit Rechnungslegung erhalten Sie ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen
3. Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung
Der Anschluss der Ladeeinrichtung erfolgt durch das von Ihnen beauftrage Elektroinstallationsunternehmen.
Dieses prüft, ob die Installationsanlage, der Zählerschrank und der Stromhausanschluss für die Ladeeinrichtung ausreichend dimensioniert ist.
Das Elektroinstallationsunternehmen beantragt auch einen separaten Stromzähler, sofern Sie das wünschen. In der Regel ist dieser immer dann erforderlich, wenn ein spezieller Stromtarif für das Laden des Elektrofahrzeuges gewünscht wird.
4. Ablauf der Herstellung des Hausanschlusses
Nach Eingang Ihrer Auftragsbestätigung meldet sich unser Mitarbeiter oder ein von uns beauftragter Dienstleister bei Ihnen. Dieser vereinbart mit Ihnen in einem Gespräch die technische Ausführung sowie die Lage des Hausanschlusses.
5. Inbetriebnahme und Montage der Messeinrichtung/Zähler (Beantragung durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen)
Nach der Herstellung des Anschlusses und der Montage der Installationsanlage durch Ihr Installationsunternehmen beantragt dieses die Inbetriebnahme des Anschlusses und die Montage der Messeinrichtung.
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