Sie befinden sich hier: Übersicht > Planen und Organisieren > Arbeitssicherheit > Bauhelferversicherung
Bauhelferversicherung – Was sie wissen sollten


Für den Bauherrn können Bauhelfer, egal ob beim Neubau oder der Haussanierung, oft ein Segen sein. Neben einem warmen Gefühl in der Brieftasche können Freunde und Familie, dem Bauherrn tatkräftig zur Seite stehen die Arbeiten erheblich beschleunigen und die Stimmung auf dem Bauplatz aufhellen. Allerdings sollte man sich frühzeitig um den wesentlichen Papierkram kümmern, andernfalls droht die Stimmung schon zu Beginn in den noch unfertigen Keller zu sinken. Es ist daher empfehlenswert, einen genaueren Blick auf die Pflichten eines Bauherrn bei der Absicherung der Helfer und sinnvollen Versicherungen zu werfen.

Anmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft Bau
Die Berufsgenossenschaft Bau (BG BAU) bildet mit der Unfall Kasse (UK) die Säule der Gesetzlichen Unfallversicherungen (GUV). Deren Aufgabe liegt unter anderem darin, sicherzustellen, dass alle in einem Bau involvierten Helfer eine entsprechende Unfallversicherung erhalten, unabhängig davon, ob die Bauhelfer bezahlt werden oder unentgeltlich aushelfen. Es besteht somit die Pflicht, alle die am Bau befindlichen Helfer einschließlich geringfügig Beschäftigter bei der BG BAU anzumelden. Ausgenommen sind Ehepartner, Lebensgefährte sowie beauftragte Firmen. Minijobber müssen zudem bei der Minijobzentrale gemeldet werden. Der Bauherr sowie seine Ehepartner bzw. Lebensgefährte werden nur auf Antrag bei der BG BAU versichert.

Warum eine zusätzliche private Versicherung sinnvoll sein kann
Der Versicherungsumfang, der durch die BG BAU abgedeckt wird, ist jedoch begrenzt. Oftmals reicht die Deckungssumme im Schadensfall nicht aus. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine private Bauhelferversicherung abzuschließen. Darüber hinaus empfiehlt es sich für folgende Bauhelfer eine zusätzliche private Versicherung abzuschließen, weil für sie kein Versicherungsschutz durch die BG BAU besteht:
· Helfer mit einer engen Verbindung zum Bauherrn, die gelegentlich helfen, werden von der BG BAU nicht versichert, wenn ihre Hilfe als Gefälligkeitsleistung eingestuft wird. Je enger die Verbindung zum Bauherrn, desto wahrscheinlicher ist eine derartige Einstufung.
· Helfer, die wie selbständige Unternehmer agieren, also beispielsweise ein guter Freund, der Maler ist und der die Außenfassade unentgeltlich für Sie streicht.
Bei den meisten privaten Versicherungen zahlen Sie eine Pauschale je Bauhelfer, die sich am Umfang der gewünschten Absicherungen richtet. Sie liegt bei ca. 120 bis 180 Euro. Folgeschäden der Arbeiten auf der Baustelle werden durch private Versicherungen oft umfänglicher aufgefangen und auch Fälle einer Vollinvalidität werden von den meisten privaten Versicherungen gedeckt.

Diese Bauvorhaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der BG BAU
Versicherungspflichtig sind: - Neubau, Umbau, Ausbau oder Anbau - Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten - Abbruch- und Erdarbeiten inklusive Vorbereitungen. Insbesondere sind auch die Erschließung und Kultivierung von Gelände und die Aufbereitung von Wirtschaftsanlagen dem BG BAU rechtzeitig zu melden.

Anmeldung und Beitragsberechnung
Die Anmeldung bei der BG BAU lässt sich ganz einfach auf der Online-Service-Seite der Berufsgenossenschaft Bau vornehmen. Hier gibt es zudem Vordrucke eines Bautagebuchs, die bei der Dokumentation der Arbeitszeiten der Bauhelfer hilfreich sein können. Es ist sehr wichtig die Anmeldung von Bauhelfern bei der BG BAU rechtzeitig durchzuführen, da Versäumnisse empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen können. Oft bleibt es nicht nur bei der Anmeldung, denn werden 40 Arbeitsstunden durch alle Helfer zusammengerechnet überschritten, sind Beiträge an die BG BAU zu leisten. Der Mindestbeitrag beträgt 100 Euro pro Helfer. Die genaue Berechnung der Beiträge für Bauhelfer wird mit Zuhilfenahme eines fiktiven Arbeitsentgelts pro Stunde berechnet. Für das Jahr 2020 liegt das fiktive Arbeitsentgelt für die alten Bundesländern bei 12,74 Euro pro Stunde und für die neuen Bundesländern bei 12,04 Euro pro Stunde. Der jährlich neu bestimmte Beitragssatz liegt bei 12,6649 Prozent. Um die genauen Beiträge zu ermitteln wird folgende Formel genutzt:
Beitrag= Helferstunden * fiktives Arbeitsentgelt* Beitragssatz in Prozent
Bei 120 Arbeitsstunden, sieht die Beitragsberechnung folgendermaßen aussehen:
120 x 12,74 x 12,6649% = 193,62€
Vorschriften zum Arbeitsschutz
Arbeitsschutz auf der Baustelle kann Leben retten. Welche Regeln es grundsätzlich zu beachten gilt und wer die Verantwortung trägt, finden Sie hier.
Rückenschäden vorbeugen
Gerade auf der Baustelle wird der Rücken durch falsches Heben oft unnötig belastet. Um Langzeitschäden zu vermeiden, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Guideline zusammengstellt.
Maßnahmen bei Asbest
Stoßen Sie während Ihrer Arbeiten auf Asbest, ist Vorsicht geboten. Wie Sie Asbest erkennen und welche Maßnahmen dabei zu beachten sind, lesen Sie hier.
Gehörschutz bei starker Lärmbelastung
Bei Lärmschutz gibt es gesetzliche Vorgaben. Dabei ist einiges zu beachten, besonders, wenn Personen dem Lärm ausgesetzt sind.