Willkommen auf unserem Online-Portal!



Sie möchten
  • einen Hausanschluss Strom oder Gas für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus oder
  • einen Hausanschluss/Änderung Wasser privat oder gewerblich (Bereich Gelnhausen, Linsengericht und Ronneburg) der Stadtwerke Gelnhausen oder
  • eine Ladeeinrichtung z.B. Wallbox, Ladesäule oder steckerfertiges Gerät (Neue Ladeeinrichtung oder Austausch einer Ladeeinrichtung)
  • eine steckerfertige Mikro-PV-Anlage (bis 600 W) z.B. auf Ihrem Balkon
  • beantragen?


    Den Netzanschluss, die Ladeeinrichtung, oder die Mikro-PV-Anlage können Sie einfach und schnell über dieses Onlineportal beantragen. Bitte melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten haben, registrieren Sie sich bitte.

    Ablauf: Hausanschluss Strom / Gas / Wasser (Bereich Stadtwerke Gelnhausen) Ablauf: Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeug (z. B. Wallbox) Ablauf: steckerfertige Mikro-PV-Anlage
    1. Beantragung des Hausanschlusses durch Sie

    Nach der Anmeldung mit Ihren Benutzerdaten wählen Sie die Schaltfläche "Antrag online erstellen" und "Neuer Netzanschluss Strom / Gas / Wasser (Bereich Stadtwerke Gelnhausen)".

    Bitte beachten Sie, dass im Bereich Strom nur Hausanschlüsse für 1- oder 2- Familienhäuser angemeldet werden können. Planen Sie einen Hausanschluss (Strom) mit einer elektrischen Anschlussleistung größer 30 kW sprechen Sie sich bitte unbedingt vorher mit Ihrem Installationsunternehmen ab.

    Bitte fügen Sie der Anfrage für einen neuen Hausanschluss einen maßstabgerechten Lageplan mit eingezeichnetem Gebäudegrundriss bei.
    1. Anmeldung der Ladeeinrichtung durch Sie

    Wählen Sie die Schaltfläche "Antrag online erstellen" und "Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug".

    Bitte beachten Sie, dass pro Hausanschluss nur eine Ladeeinrichtung mit einer bauartbedingten max. Anschlussleistung bis 12 kW von Ihnen selbst angemeldet werden kann.

    Eine z. B. auf 11 kW reduzierte 22-kW-Wallbox kann nicht von Ihnen angemeldet werden.

    Mehrere Ladeeinrichtungen und / oder Ladeeinrichtungen mit größeren Anschlussleistungen bedürfen einer detaillierten Bewertung des Hausanschlusses und Ihrer Zähleranlage und können daher nur von einem Elektroinstallationsunternehmen angemeldet werden..
    1. Anmeldung der steckerfertigen Mikro-PV-Anlage durch Sie

    Wählen Sie die Schaltfläche "Antrag online erstellen" und "steckerfertige PV-Anlage".

    Bitte beachten Sie, dass pro Hauhalt nur eine steckerfertige Mikro-PV-Anlage mit einer max. Leistung von 600 W angeschlossen werden darf.



    PV-Anlagen mit größeren Leistungen können nur von einem Elektroinstallationsunternehmen angemeldet werden.
    2. Angebot für Ihren neuen Hausanschluss

    Nach Erhalt des Antrags unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für den Netzanschluss. Die Grabenlänge auf dem Grundstück und die benötigte Leistung in Kilowatt (kW) sind die Angebotsgrundlage
    2. Bestätigung über den Anschluss der Ladeeinrichtung

    Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von uns.
    2. Einspeisezusage für die Mikro-PV-Anlage

    Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie eine Einspeisezusage mit weiteren Informationen (z.B. ob vor Anschluss und Inbetriebsetzug Ihrer Mikro-PV-Anlage ein Wechsel Ihres Stromzählers erforderlich ist) von uns.
    3. Ihr Auftrag für den neuen Hausanschluss

    Damit wir den Anschluss rechtzeitig herstellen können, senden Sie uns bitte als Auftragsbestätigung beide Ausfertigungen des Netzanschlussvertrages unterschrieben zurück.

    Spätestens mit Rechnungslegung erhalten Sie ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen
    3. Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung

    Der Anschluss der Ladeeinrichtung erfolgt durch das von Ihnen beauftrage Elektroinstallationsunternehmen.

    Dieses prüft, ob die Installationsanlage, der Zählerschrank und der Stromhausanschluss für die Ladeeinrichtung ausreichend dimensioniert ist.

    Das Elektroinstallationsunternehmen beantragt auch einen separaten Stromzähler, sofern Sie das wünschen. In der Regel ist dieser immer dann erforderlich, wenn ein spezieller Stromtarif für das Laden des Elektrofahrzeuges gewünscht wird.
    3. Anschluss und Inbetriebsetzug Ihrer Mikro-PV-Anlage

    Die meisten steckerfertigen PV-Anlagen sind mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet. Die Einspeisung in eine haushaltsübliche Steckdose eines Endstromkreises ist allerdings nicht zulässig.

    Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung erfolgen. Falls Ihre Mikro-PV-Anlage mit einem solchen Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch eine Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 vorab durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung ersetzt werden.

    Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die entsprechende Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein.

    Im Anschluss senden Sie uns bitte das ergänzte und unterschriebene Formular "Inbetriebsetzung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 VA" zurück, welches Sie mit der Einspeisezusage erhalten. .
    4. Ablauf der Herstellung des Hausanschlusses

    Nach Eingang Ihrer Auftragsbestätigung meldet sich unser Mitarbeiter oder ein von uns beauftragter Dienstleister bei Ihnen. Dieser vereinbart mit Ihnen in einem Gespräch die technische Ausführung sowie die Lage des Hausanschlusses.
    5. Inbetriebnahme und Montage der Messeinrichtung/Zähler (Beantragung durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen)

    Nach der Herstellung des Anschlusses und der Montage der Installationsanlage durch Ihr Installationsunternehmen beantragt dieses die Inbetriebnahme des Anschlusses und die Montage der Messeinrichtung.





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